Reglement

Der Rotary Club Perchtoldsdorf organisiert vom 8.-9. September 2023 die P´Dorf Charity Classic für historische Automobile bis Baujahr 1984 - limitiert auf 80 Fahrzeuge.

  1. Wettbewerb

P´Dorf Charity Classic 2023.

  1. Fahrtroute

Die Strecke führt auf weitgehend befestigten Straßen durch die schönsten Gegenden  Niederösterreichs. Start- und Zielort ist Perchtoldsdorf.

  1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Sondergenehmigungen von minderjährigen Beifahrern sind im Zuge der Nennung möglich. Der Fahrer hat die vorgeschriebenen, amtlichen Fahrzeugpapiere mit sich zu führen.

Ausländische Teilnehmer müssen überdies einen Haftpflichtversicherungsnachweis mit sich führen (Grüne Versicherungskarte).

  1. Fahrzeuge

Teilnahmeberechtigt sind historische Automobile bis inklusive Baujahr 1984. Alle Fahrzeuge müssen sich in weitgehend originalem sowie technisch gutem Zustand befinden und zum Verkehr zugelassen sein. Probekennzeichen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Das Starterfeld ist aus organisatorischen Gründen auf 80 Fahrzeuge limitiert.

  1. Klassen / Epochen

Die Klasseneinteilung orientiert sich an den Regeln der FIVA:

  • Klasse A-D: Fahrzeuge bis einschließlich Baujahr 1945 (Epoche I und II)
  • Klasse E: Baujahr 1946 bis 1960 (Epoche III)
  • Klasse F: Baujahr 1961 bis 1970 (Epoche IV)
  • Klasse G + Classics of the future: Baujahr 1971 bis 1984 (Epoche V)
    und im Falle von Automobilsportraritäten auch jünger
  • Sonderklasse: Sonderwertung für Sponsorenmarke möglich
  1. Abnahme

Die administrative und technische Abnahme findet im Bereich des Marktplatzes in Perchtoldsdorf statt.

Bei der administrativen Abnahme erhält jeder Teilnehmer die offiziellen Rallyeschilder, Startnummer, Roadbook und Infos der Fahrtleitung. Nach Anbringung aller offiziellen Veranstaltungs-Schilder (verpflichtend) findet die technische Abnahme des Fahrzeuges statt.

Kontrolliert wird u.a.

  •   die Übereinstimmung der Fahrzeugdaten mit dem Kfz-Schein (Originalität) und Nennung
  •   der technische Zustand
  •   der Einbau von technischen Geräten gemäß Punkt 12 der Ausschreibung

Die Fahrerbesprechung findet am Startplatz statt. Die Teilnahme ist verpflichtend.

  1. Durchführungsbestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, ab dem Versand der Nennbestätigungen bis zum Ende der Veranstaltung (Zieleinfahrt) weitere Durchführungsbestimmungen an alle Teilnehmer auszugeben. Diese sind verbindlicher Teil der Veranstaltung und Wertung.

  1. Start

Der Startplatz befindet sich in Perchtoldsdorf am Marktplatz. Der Start erfolgt im Minutenabstand aufsteigend in der Reihenfolge der Startnummern. Bei fehlenden Startnummern wird aufgerückt.

  1. Wertung

Mit der offiziellen Startkarte erhält jeder Teilnehmer seine verbindlichen Etappen-Fahrtzeiten. Der Verlust der Startkarten (je eine pro Tag) führt zum Wertungsausschluss. Auf den Sonderprüfungen werden Fahrtschnitte bis maximal 50 km/h vorgegeben.

Die Gesamtstrecke wird durch Zeitkontrollen (ZK), Passierkontrollen (PK) und geheime Passierkontrollen (GPK) überprüft werden. Für das Auslassen einer ZK, PK oder GPK gibt es Strafpunkte lt. Reglement. Die Kennzeichnung der bekannten Kontrollstellen entspricht den internationalen Bestimmungen. Auf den Etappen werden Schnittsonderprüfungen, Timing-Prüfungen und Überraschungssonderprüfungen durchgeführt. Die verbindlichen Bestimmungen zu diesen Sonderprüfungen sind in den Durchführungsbestimmungen, welche „tagesgültig" ausgegeben werden, ausgeführt.

Der Veranstalter bietet allen Teilnehmern zur präzisen Abgleichung der Wegstreckenzähler in ihren Fahrzeugen eine Referenz-Strecke im Raum Perchtoldsdorf an.

  1. Fahrregeln

Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind einzuhalten. Verstöße werden mit Strafpunkten belegt bzw. können zum Ausschluss aus der Wertung führen.

  1. Wettbewerbsbestimmungen

Bezüglich der Verwendung von Uhren, Wegstreckenzähler und sonstiger Hilfsmittel während der Veranstaltung gelten folgende Bestimmungen:

Zugelassen sind nur rein mechanische Geräte. Nicht zugelassen sind rein elektronisch arbeitende Geräte, bei welchen auf der Tachowelle ein Impulsgeber, der die beiden mechanischen Zählwerke ansteuert, montiert wird.

Nicht zugelassen sind rein elektronische Geräte mit LED- oder LCD-Anzeige in jeglicher Form.

Verboten sind ferner elektronische Schnitt-Tabellen, Durchschnitts-Geschwindkeitsmesser, sowie Notebooks, Laptops, Handhelds, Palms, Communicators, GPS und darauf basierende Navigations-Displays etc.

Der Veranstalter behält sich vor, bei der technischen Abnahme und stichprobenweise während der Veranstaltung die Einhaltung dieser Bestimmung zu überprüfen. Verstöße gegen diese Bestimmung werden lt. Strafpunkte-Tabelle geahndet.

Der Wechsel des Fahrzeuges (ab Nennung) bzw. während der Veranstaltung ist nicht gestattet. Fahrer und Beifahrer können die Plätze tauschen, ein Austauschen des Fahrers oder Beifahrers, bzw. ein Fahrzeugwechsel ist nur mit Erlaubnis der Fahrtleitung möglich.

Teams, die aus der Wertung genommen wurden, ist eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung nur in Abstimmung mit der Fahrtleitung gestattet (Ersatzstartnummer).

Gegen die im Roadbook vorgegebene Kilometrierung und die Zeitnahme ist kein Einspruch möglich.

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.

  1. Klassements/Preise

Das Ergebnis wird durch Addition der Punkte aus den Etappen und den gemessenen Abweichungen in den Sonderprüfungen ermittelt. Klassements werden in der Gesamtwertung und in den genannten FIVA-Klassen erstellt. Bei weniger als 5 in einer Klasse genannten Fahrzeugen erfolgt die Wertung in der nächst höheren Klasse.

  1. Nennung

Mit Nennformular ist per Post, Fax (+43/1/890 00 61 20) oder per e-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an das Rennbüro zu übermitteln. Der Ausschreibungszeitraum läuft bis zum 31.07.2023.

Zur Information der Zuschauer über Fahrzeug und Fahrer durch die Moderatoren bzw. für das „Rallye-Magazin" bitten wir um das Ausfüllen des entsprechenden Kapitels im Nennformular und Ãœbermittlung eines Fotos (digital mind. 200 dpi). Die Nennung gilt ausschließlich für das in der Nennung angegebene Fahrzeug.

Aufgrund der Limitierung der teilnehmenden Fahrzeuge erfolgt die Zuteilung der Plätze durch ein Auswahlverfahren. Nach Nennschluß entscheidet der Rotary Club Perchtoldsdorf über die Annahme der einzelnen Nennungen in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Nennungen und der Zusammensetzung des Fahrzeugfeldes.

14.1. Nenngeld

Das Nenngeld für die P´Dorf Charity Classic 2023 beträgt pro Fahrzeug (inkl. 2 Personen) EUR 950,00 und wird mit Abgabe der Nennung fällig.

Nennungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Nenngeld ist grundsätzlich Reuegeld, sofern die Absage des Teilnehmers zeitgerecht erfolgen sollte, können Teile des Nenngeldes jedoch erstattet werden. Bei Absagen durch den Teilnehmer innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, also nach dem 11. August 2023, erfolgt KEINE Rückerstattung des Nenngeldes. Die vollständige Rückzahlung erfolgt jedenfalls im Falle der Ablehnung der Nennung oder der Absage der Veranstaltung. Im Falle der Absage wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophe) oder wird die Veranstaltung ohne ein Verschulden des Veranstalters behördlich untersagt (z.B. auf Grund von Corona-Eindämmungs-Maßnahmen), wird ein Betrag von EUR 100,00 des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten zurückbehalten. Nennungen per E-Mail gelten als unterschrieben und mit Bezahlung des Nenngeldes als rechtskräftig.

  1. Allgemeines

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art gegenüber dem Veranstalter.

Die Teilnehmer stimmen zu, dass Fotos und Filmaufnahmen zu Publikationszwecken genutzt werden dürfen.

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